Dazu gehört auch die Information der Patienten / des Patienten über die Herkunft des Zahnersatzes. Die heutigen Vorschriften in der EU und in der Schweiz geben der Patientin / dem Patienten ein Recht auf Information durch die Behandlerin / den Behandler. Eine unaufgeforderte Informationspflicht besteht nicht. Swiss Dental Laboratories unterstützt zusammen mit den Bundesbehörden alle Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz. Eine solche ist insbesondere im Bereich der durch die Sozialversicherungen abgedeckten Fälle zwingend. Die Entwürfe für die revidierte Richtlinie der EU über Medizinprodukte sieht analog zum französischen Recht eine obligatorische Abgabe des Lieferscheins/Patientenpasses an die Patientin / den Patienten vor. Entscheidend ist für die Unterscheidung von in- und ausländischen Arbeiten der minimale Anteil der in der Schweiz erzielten Wertschöpfung. Swiss Dental Laboratories geht dabei in Anlehnung an die Gesetzgebung von einem Anteil von 80% aus.
Deklaration
Swiss Dental Laboratories setzt sich für Transparenz auf dem Markt ein.